Allgemeine Geschäftsbedingungen YellowFox Deutschland

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1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsschluss und -gegenstand

1.1. Alle Lieferungen und Leistungen der YellowFox GmbH („YellowFox“) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Leistungen gemäß Abs. 1 sind insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Bereitstellung und der Betrieb des YellowFox-Portals, - die Vermietung von YellowFox-Terminals sowie - der Verkauf und die Lieferung von Hardware.

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Geschäftsbedingungen von YellowFox in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass YellowFox in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als YellowFox ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn YellowFox in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung bzw. Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. schriftliche Bestätigung von YellowFox maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von YellowFox nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen.

1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.6. Sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind oder eine abweichende bestimmte Annahmefrist enthalten, können alle Angebote von YellowFox durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich angenommen werden. Telefonische Bestellungen des Kunden kann YellowFox innerhalb von 14 Tagen, z.B. durch den Versand einer Auftragsbestätigung annehmen.

2. Begriffsdefinitionen

2.1. YellowFox ist der Aufbau und die Struktur der Dienstleistung, die es ermöglicht über das Internet mit einem Computer Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit YellowFox-Terminals ausgestattet sind.

2.2. Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen, die mit dem YellowFox-Terminal ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einem YellowFox-Terminal ist für die Funktion des Dienstes YellowFox zwingend notwendig.

2.3. YellowFox-Terminals sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage Positionsdaten über das Mobilfunknetz an die YellowFox-Zentrale gesendet werden.

2.4. Die YellowFox-Zentrale ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit YellowFox-Terminals gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite kann der Kunde die Kommunikation mit den YellowFox-Terminals über Befehle steuern, die durch die YellowFox-Zentrale als Daten an das Mobilfunknetz übergeben und von diesem an die YellowFox-Terminals übertragen werden.

2.5. Positionsdaten werden von den YellowFox-Terminals per Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom Satellitensystem (GPS - Global Positioning System bzw. GLONASS) selbst und von den Umgebungsbedingungen des YellowFox-Terminals, mithin von Diensten Dritter oder Faktoren abhängig, auf die YellowFox keinen Einfluss hat. Eine exakte Positionsdatenübermittlung zählt daher nicht zu den von YellowFox geschuldeten Leistungen. Die Kommunikation zwischen YellowFox-Terminals und der YellowFox-Zentrale erfolgt über ein Mobilfunknetz eines Drittanbieters. Eine ausreichende Qualität sowie die Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort des YellowFox-Terminals und die daraus resultierende sofortige, fehlerfreie Datenübertragung zählen daher nicht zu den von YellowFox geschuldeten Leistungen, sofern diese Eigenschaften ausschließlich im Verantwortungsbereich des Mobilfunknetzbetreibers liegen.

3. Termine, Verzug

3.1. Alle genannten Termine sind grundsätzlich als unverbindliche Angaben zu verstehen, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der Kunde kann YellowFox eine angemessene, mindestens zweiwöchige Frist zur Erbringung der Leistung setzen, die – sofern von YellowFox angegeben – erst nach dem genannten Termin beginnen darf. Vor Ablauf dieser Frist kommt YellowFox nicht in Verzug.

3.2. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen sowie nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung von YellowFox, die YellowFox nicht zu vertreten hat und die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist YellowFox, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

3.3. YellowFox kann (unbeschadet der Rechte wegen Verzug des Kunden) vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen YellowFox gegenüber nicht nachkommt. Soweit zur Auftragsausführung erforderlich, wirkt der Kunde jeweils rechtzeitig mit, erbringt insbesondere die notwendigen Unterlagen und sonstigen Voraussetzungen und unterrichtet YellowFox schriftlich über Umstände, die für eine sachgerechte Beratung und Bearbeitung des Auftrags von Bedeutung sein können (Mitwirkungspflicht).

4. Preise, Entgelte, Zahlungen, Verzug

4.1. Maßgebend sind die vereinbarten Preise einschließlich der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Diese gelten für den in den Angeboten, Auftragsbestätigungen bzw. Nutzungsverträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang.

4.2. Wiederkehrende laufende (insbesondere monatliche) sowie nutzungsabhängige Entgelte berechnet YellowFox nach Ablauf eines Kalendermonats und sind jeweils bis zum 15. des folgenden Monats zu zahlen. Sie werden von YellowFox - sofern nichts anderes vereinbart - über das erteilte SEPA-Lastschriftmandat frühestens 7 Tage nach Rechnungsstellung eingezogen.

4.3. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Leistungserfüllung zu zahlen.

4.4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweiliger Umsatzsteuer sowie ggf. Versand, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

4.5. YellowFox ist bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Nutzungsverträgen) berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen, jedoch erstmals mit Wirkung zu Beginn des 2. Vertragsjahres. YellowFox wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von 2 Monaten bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 7,9 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn die Kostensteigerung bei YellowFox auf einer Preiserhöhung seitens des Fahrzeugherstellers oder seines Lieferanten für die Bereitstellung von Fahrzeugdaten (wie z.B. Kilometerleistung, Kraftstoff- und Verbrauchsdaten, Ladedaten, technische Zustandsdaten des Fahrzeugs) beruht, welche Gegenstand des Vertrages über die Nutzung von YellowFox sind und die YellowFox zur Vertragserfüllung vom jeweiligen Fahrzeughersteller oder Lieferanten aufgrund gesonderter Vereinbarung mit diesen bezieht. In solchen Fällen ist YellowFox zur Preisanpassung entsprechend derjenigen des Herstellers oder dessen Lieferanten ohne Sonderkündigungsrecht des Kunden berechtigt.

4.6. Einwendungen gegen die von YellowFox gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Zwingende gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt.

4.7. Im Fall des Zahlungsverzuges fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden bleibt unberührt. YellowFox ist berechtigt, bei Verzug des Kunden noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen. Des Weiteren ist YellowFox unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise mit den Monatsrechnungen wegen laufender Entgelte bzw. mit einem Saldo, der einen Zweimonatsbetrag an laufenden Entgelten übersteigt, in Verzug gerät.

4.8. Der Kunde kann nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstrittige Gegenansprüche handelt. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

5. Haftung

5.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen und den Besonderen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet YellowFox bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2. Auf Schadensersatz haftet YellowFox - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet YellowFox, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von YellowFox jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden YellowFox nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit YellowFox einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware/Leistung übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.4. Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung ist die Haftung von YellowFox der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

5.5. Sämtliche Ansprüche unter diesem Abschnitt 5. verjähren innerhalb von einem Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

6. Datenschutz, Geheimhaltung

6.1. Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

6.2. YellowFox stellt insbesondere sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, kundenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

6.3. Der Kunde erklärt gegenüber YellowFox, dass ihm alle für die Nutzung der Dienste von YellowFox erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit YellowFox-Terminals ausgestatteten und im YellowFox-Portal angelegten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der lokationsbezogenen Daten vorliegen und er ausdrücklich YellowFox zur Erbringung der vertraglich vereinbarten YellowFox-Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Kooperationspartner von YellowFox autorisiert.

6.4. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen, die rechtlich geschützt sind (insbesondere Geschäftsgeheimnisse) oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Informationen so, dass ein Zugang durch unberechtigte Dritte ausgeschlossen ist. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften.

6.5. Soweit aufgrund des konkreten Vertragsgegenstandes YellowFox personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

7. Sonstiges, Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend, soweit einschlägig, die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen für die Bereitstellung und den Betrieb des YellowFox-Portals, für die Vermietung von YellowFox-Terminals sowie für den Verkauf und die Lieferung von Hardware.

7.2 Sollten einzelne dieser Bestimmungen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

7.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen YellowFox und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

7.4 Erfüllungsort ist der Sitz von YellowFox. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen YellowFox und dem Kunden nach Wahl von YellowFox Dresden oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen YellowFox ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

7.5 Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von YellowFox zulässig. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

Besondere Bedingungen für die Bereitstellung und den Betrieb des YellowFox-Portals

Für die Nutzung des YellowFox Portals gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch YellowFox, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgt, zustande.

2. Leistungserbringung

2.1. YellowFox erbringt den im schriftlichen Nutzungsvertrag unter Berücksichtigung der in Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Begriffsdefinitionen beschriebenen Leistungsumfang.

2.2 YellowFox entwickelt das YellowFox-Portal laufend weiter und wird dieses durch laufende Updates und Upgrades verbessern, welche der Kunde im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses nutzen kann. Dies gilt nicht für neue Produktentwicklungen, die YellowFox nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliches Entgelt zur Nutzung bereitstellt.

2.3 Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 99,0 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten.

2.4. Die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes zählt nicht zu den von YellowFox geschuldeten Leistungen. YellowFox ist daher nicht dafür verantwortlich, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können. Gleiches gilt dafür, dass an das Netz übergebene Daten an die YellowFox-Zentrale ausgeliefert werden können.

2.5. Die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das Satellitensystem zählt nicht zu den von YellowFox geschuldeten Leistungen. YellowFox ist daher nicht für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten verantwortlich.

2.6 YellowFox weist den Kunden darauf hin, dass vom Leistungsgegenstand umfasste Fahrzeugdaten (wie z.B. Kilometerleistung, Kraftstoff- und Verbrauchsdaten, Ladedaten, technische Zustandsdaten des Fahrzeugs), welche YellowFox vom jeweiligen Fahrzeughersteller oder dessen Lieferanten bezieht, hersteller- und modellabhängig sind. YellowFox schuldet die Bereitstellung dieser Daten in dem vom Fahrzeughersteller oder dessen Lieferanten zur Verfügung gestellten Inhalt und Umfang. Demgegenüber schuldet YellowFox darüber hinaus nicht deren Richtig- und Vollständigkeit.

2.7. YellowFox kann nicht gewährleisten, dass das Mobilfunknetz sowie die Satellitenortung in der Zukunft die vertraglich geschuldeten Leistungen unverändert unterstützen. Sollten diese Dienste Dritter in der Zukunft ganz oder teilweise nicht nutzbar sein, gelten die Regelungen aus Ziffer 3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.8. Die Datenverbindung zwischen den Rechnern und Systemen des Kunden und den bei bzw. für YellowFox betriebenen Systemen, namentlich dem Router, an dem durch die Internetadresse des YellowFox-Portals konnektierten Übergabepunkt, wird von YellowFox nicht geschuldet.

2.9. Ein Datentransfer - gleich welchen Inhalts oder Formats - gilt als getätigt, wenn der Datensatz durch eine YellowFox-Komponente an das Mobilfunknetz übergeben wurde.

3. Systemzugang

3.1. Für den Zugang zum YellowFox-Portal nutzt der Kunde einen beliebigen Internetzugang und eine geeignete Browser-Software.

3.2. Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.

3.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des YellowFox-Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

3.4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.

3.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung des YellowFox-Portals, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des YellowFox-Portals, zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.

3.6. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zum YellowFox-Portal ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche YellowFox entstehenden Kosten.

3.7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zum YellowFox-Portal unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er YellowFox hierüber unverzüglich informieren. YellowFox wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum YellowFox-Portal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. YellowFox ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Hardware, Datenkommunikation

4.1. Das YellowFox-Terminal wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im Mobilfunknetz ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von YellowFox bereitgestellt, verbleibt diese SIM-Karte im Eigentum von YellowFox. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt.

4.2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der YellowFox-Datenkarte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei YellowFox zur Anzeige zu bringen, damit YellowFox weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. YellowFox ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt YellowFox.

5. Entgelte, Zahlung

5.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.2 Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Aufwendungen werden dem Kunden laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

5.3. YellowFox behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Daten-kommunikation im Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.

5.4. YellowFox behält sich vor, den Portal-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung angefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden laut der gültigen Preisliste belastet.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

6.1. Der Vertrag wird zunächst fest für die im Nutzungsvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Nutzungsvertrag verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

6.2. Sofern der Kunde nachträglich weitere Module aus dem YellowFox-Portal mit dauerhafter Nutzungsmöglichkeit hinzubucht, gilt für diese automatisch die Laufzeit des ursprünglichen (dem jeweiligen Fahrzeug zugeordneten) Nutzungsvertrages.

6.3. Das Recht zur fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch YellowFox infolge eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.

Besondere Bedingungen für die Vermietung von YellowFox-Terminals

Für die Vermietung von YellowFox-Terminals gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von YellowFox-Terminals einschließlich Einbauzubehör und Mobilfunkkarte („Mietsache“) gegen Zahlung des im Mietvertrag festgesetzten monatlichen Mietbetrages über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Nutzung eigener Mobilfunkkarten ist ausgeschlossen.

1.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Mietvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch YellowFox zustande.

1.3. Zur Inanspruchnahme der vollständigen Dienste von YellowFox ist neben dem Mietvertrag zusätzlich ein Vertrag über die Nutzung des YellowFox-Portals abzuschließen. Dies erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten schriftlichen Vertrages unter Einbeziehung der für die Portalnutzung geltenden Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragslaufzeit, Kündigung

2.1. Der Vertrag wird zunächst fest für die im Mietvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Mietvertrag verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

2.2. Das Recht zur fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der YellowFox zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Mietsache entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt und die Vertragsverletzung auf eine Abmahnung von YellowFox hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder YellowFox zur außerordentlichen Kündigung des Portalnutzungsvertrages berechtigt ist.

2.3. Endet der Vertrag durch eine fristlose Kündigung von YellowFox infolge eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes, so haftet der Kunde für den Schaden, den YellowFox dadurch erleidet, dass die Mietsache nach Rückgabe durch den Kunden nicht oder nur billiger weitervermietet werden kann (Mietausfallschaden).

3. Entgelte, Zahlung, Zahlungsverzug

3.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt am Tag der ersten Inbetriebnahme (Datentransfer zum Rechenzentrum) der YellowFox-Terminals, spätestens jedoch 35 Tage nach Einrichtung und Übergabe der Mietsache an den Kunden.

4. Lieferung der Mietsache

4.1. Die Lieferung der Mietsache erfolgt durch YellowFox wie im Mietvertrag vereinbart.

4.2. Sollte der Kunde die Annahme der Mietsache verweigern, ist er dennoch zur Zahlung der fälligen Mietbeträge verpflichtet. Die Mietsache wird dann auf Kosten des Kunden gelagert.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Das YellowFox-Terminal wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer Mobilfunkkarte ausgestattet, die die Kommunikation im Mobilfunknetz ermöglicht. Die Entnahme dieser Mobilfunkkarte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden untersagt.

5.2. Auf den Kunden gehen keinerlei Eigentumsrechte an der Mietsache über, diese verbleiben uneingeschränkt bei YellowFox.

5.3. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YellowFox nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.

5.4. Der Kunde wird die Mietsache von fremden Zugriffen freihalten, YellowFox unverzüglich den etwaigen Zugriff Dritter schriftlich anzeigen und die Drittparteien schriftlich über die Rechte von YellowFox an der Mietsache informieren.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Mietsache diese auf Vollständigkeit lt. Mietvertrag und ordnungsgemäße Funktionalität zu prüfen. Sollten Beanstandungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich YellowFox mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Vertragslaufzeit auftretende Mängel, Störungen oder Schäden.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Insbesondere hat er die Anwendungs-, Bedienungs- und Einbauanleitungen zu beachten. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

6.3. Die YellowFox-Terminals dürfen nicht geöffnet bzw. darf das Schutzsiegel nicht gebrochen werden. Ein Bruch des Siegels hat eine kostenpflichtige Überprüfung (50,00 Euro) durch YellowFox zur Folge. Sollten bei der Überprüfung Schäden an der Technik des YellowFox-Terminals durch Fremdeingriff festgestellt werden, haftet der Kunde für die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in voller Höhe.

7. Erhaltungspflicht von YellowFox, Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1. YellowFox leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Mietsache während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache keine Rechte Dritter entgegenstehen. YellowFox wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.

7.2. Der Kunde hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden YellowFox unverzüglich anzuzeigen.

7.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache durch YellowFox. Hierzu ist YellowFox ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann YellowFox die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

7.4. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn YellowFox ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von YellowFox verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

8. Haftung

8.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.2 Daneben ist eine verschuldensunabhängige Haftung von YellowFox nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.

9. Rückgabe

9.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Mietsache an YellowFox in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

9.2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

9.3. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für den Ab- und Ausbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.

Besondere Bedingungen für den Verkauf von Hardware

Für Kaufverträge über Hardware oder sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Lieferung, Gefahrübergang

1.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist YellowFox berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

1.2. YellowFox ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, YellowFox erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

1.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

2. Gewährleistung, Verjährung

2.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, ein Jahr ab genanntem Zeitpunkt. Dies gilt jeweils nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.

2.2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn YellowFox nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge YellowFox nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von YellowFox ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an YellowFox zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet YellowFox die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

2.3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist YellowFox nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis/die Vergütung angemessen mindern.

2.4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von YellowFox, kann der Kunde unter den in Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

2.5. Bei Mängeln an gelieferten Gegenständen und Software anderer Hersteller, welche YellowFox aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird YellowFox nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen YellowFox bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Besonderen Bedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen YellowFox gehemmt.

2.6. YellowFox ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

2.7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von YellowFox den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

2.8. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag im Eigentum von YellowFox.

3.2. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von YellowFox hinweisen und YellowFox unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigen. Sofern der Dritte die YellowFox in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

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