Interne Meldestelle der YellowFox GmbH nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die YellowFox GmbH unterliegt den gesetzlichen Regelungen der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937.
"Whistleblowing" beschreibt die Mitteilung oder Veröffentlichung von Informationen über Missstände (straf- oder bußgeldbewährte Vorkommnisse) in Unternehmen oder auch öffentlichen Stellen. Die Richtlinie schützt Hinweisgeber vor Repressalien, wenn sie im beruflichen Umfeld auf Rechtsverstöße hinweisen möchten. In Deutschland wird dies durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geregelt, welches den Umgang mit Hinweisen sowie den Schutz der Hinweisgeber festlegt.
Die YellowFox GmbH stellt hierfür einen vertraulichen Meldekanal über einen Link für Meldungen zu unserem Unternehmen bereit. Über dieses Portal können Sie geschützt und wahlweise anonym oder personalisiert kommunizieren.
Die YellowFox GmbH gewährleistet eine fachlich qualifizierte Bewertung der Meldung hinsichtlich ihrer Stichhaltigkeit und leitet gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ein, unter strengster Wahrung der Vertraulichkeit. Dies können beispielsweise interne Untersuchungen beim Arbeitgeber sein. Betroffene Arbeitseinheiten oder Personen können hierfür kontaktiert werden.
Über das bereitgestellte Portal besteht jederzeit die Möglichkeit für den Hinweisgeber, seine Meldung – anonym oder personalisiert – zu ergänzen oder den Status der Bearbeitung nachzuverfolgen.
Wenn Sie eine Meldung vornehmen möchten, nutzen Sie den folgenden Link: https://login.hinweisbox.online/cv/yellowfox
Verantwortliche Ombudsfrau der YellowFox GmbH ist Susann Abts.
Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle beim Ministerium für Justiz wenden.
Hinweis:
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren sowie weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie daher nur Informationen, von denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen übermitteln, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das bewusste Verbreiten von Falschinformationen kann strafrechtliche Folgen haben.