Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert Modernisierungsmaßnahmen im Transportgewerbe. Jetzt beraten lassen und profitieren!
Antragsberechtigt für Fördermaßnahmen des BALM wie De-minimis sind Unternehmen im Güterkraftverkehr mit eigenen Nutzfahrzeugen ab einem Gewicht von 7,5t. Um eine fahrzeugbezogene Beihilfe zu erhalten, müssen die jeweiligen Fahrzeuge bis spätestens zum 1. Dezember des Vorjahres zugelassen worden sein. Für De-minimis gilt:
Neben den fahrzeug- und personenbezogenen Maßnahmen im Rahmen von De-minimis unterstützt das BALM auch Weiterbildungen. Für beide Möglichkeiten gilt, dass nur Unternehmen zuwendungsberechtigt sind, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen.
Das Förderprogramm Weiterbildung umfasst allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen, welche nicht zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind. Einige Beispiele sind u.a.:
Maßnahmen an bis zu 17 für den Güterkraftverkehr bestimmten Fahrzeugen ab 7,5 t Gewicht können gefördert werden.
Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Die Antragstellung für BALM-Fördermittel ist komplex: Wir haben ein deutschlandweites Netz an zertifizierten Partnern, die Sie professionell zu den Fördermitteln des BALM beraten und Sie beim Antragsprozess unterstützen.