Das Jahr 2026 ist Teil einer Übergangsphase, die mit dem EU-Mobilitätspaket eingeleitet wurde: Der Smart Tachograph 2 ist im internationalen Verkehr verpflichtend und erfasst u. a. Grenzübertritte automatisiert.
Für bestimmte Fahrzeugklassen gelten Nachrüst- und Ausstattungsfristen, die bis 2025 abgeschlossen sein mussten. Konkret bedeutet das:
- Fahrzeuge mit Smart Tachograph 1 mussten bis 31.12.2024 im internationalen Verkehr nachgerüstet werden,
- Fahrzeuge mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der älteren Generation bis spätestens 18.08.2025. Ab 2026 werden diese Vorgaben flächendeckend kontrolliert.
- Die Tachographenpflicht wird im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf Fahrzeuge zwischen 2,5 t und 3,5 t zGG ausgeweitet.
