Aufgrund eines EuGH-Urteils sinkt der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten rückwirkend. Jetzt Rückerstattung beantragen!
Der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend für den Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 in folgender Höhe:
Für jeden nachgewiesenen mautpflichtig gefahrenen Kilometer im Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 können Fuhrparkbetreiber entsprechend Rückerstattungen beantragen.
Der Erstattungsantrag kann ab sofort über ein Online-Portal eingereicht werden (hier klicken).
Die ab dem 1.10.2021 geltenden Mautsätze können hier eingesehen werden.