Neuer Bericht: Ausgabe Im Ausland Gefahrener Kilometer

In der Richtlinie 2006/112/EG wird die Besteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen vorgeschrieben. Unser Ortungsportal gibt nun die im Ausland zurückgelegten Kilometer automatisch aus und erleichtert somit den Arbeitsalltag von Omnibusunternehmen enorm.

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Neuer Bericht: Ausgabe im Ausland gefahrener Kilometer

19. Februar 2020

Vor Kurzem trat ein Busunternehmen mit dem Wunsch an uns heran, die im Ausland zurückgelegten Kilometer auszugeben. Denn bisher gab es auf dem Markt keine Lösung, die dies automatisiert erledigte. Da die Personenbeförderung mit Omnibussen wie andere Leistungen auch der Umsatzsteuer unterliegt, sind Steuern auf die in anderen Ländern zurückgelegten Kilometer zu entrichten. Da diese EU-weit nicht einheitlich sind, gelten für die Streckenanteile die Vorschriften der einzelnen Länder. Der administrative Aufwand für Busunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr ist entsprechend hoch. Bis jetzt.

Im konkreten Beispiel musste der Omnibusbetrieb das jeweils zu entrichtende Entgelt zeitintensiv mithilfe von Routenplanungstools händisch errechnen. Diese mühselige Arbeit entfällt dank der neuen Funktion in unserem Ortungsportal: In den Tagesfahrten-, Tagessummen-, Stillstand- sowie Telemetrieberichten werden die im Ausland gefahrenen Kilometer jetzt je Land übersichtlich aufgeschlüsselt. Alle Fahrten mit Grenzüberschreitungen werden mit einem Symbol in den Berichten gekennzeichnet (siehe Screenshot unten).

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